Eine Kürzung durch die Versicherung ist kein Zufall – sie ist Methode. Versicherungen haben eigene Prüfabteilungen und Dienstleister, deren Aufgabe es ist, Gutachten zu überprüfen und Positionen zu reduzieren. Als unabhängiger Sachverständiger begegne ich diesen Versuchen regelmäßig – und ich weiß, wie man erfolgreich dagegen vorgeht.
Typische Kürzungsgründe – was Versicherungen beanstanden
In meiner täglichen Arbeit sehe ich immer wieder dieselben Kürzungsversuche. Hier sind die häufigsten:
Was ich als unabhängiger Sachverständiger dagegen tun kann
Ein qualifiziertes Gutachten von mir ist Ihr stärkstes Argument gegenüber der Versicherung. Ich dokumentiere jeden Schaden lückenlos, kalkuliere nach anerkannten Methoden und belege alle Positionen so, dass sie gerichtsfest sind. Wenn die Versicherung trotzdem kürzt, berate ich Sie zu den nächsten Schritten und stelle auf Wunsch eine ergänzende Stellungnahme aus, die den Kürzungsversuch widerlegt.
Besonders wichtig: Ich beauftrage meinen Gutachtenauftrag direkt von Ihnen – nicht von der Versicherung. Das bedeutet: Ich arbeite ausschließlich in Ihrem Interesse. Ein versicherungsnaher Prüfdienstleister tut das nicht.
Widerspruch einlegen – so gehen Sie vor
Wenn die Versicherung eine Kürzung vornimmt, sollten Sie nicht einfach akzeptieren. So gehen Sie vor:
Schritt für Schritt zum Widerspruch
- Kürzungsschreiben der Versicherung vollständig lesen und alle beanstandeten Positionen notieren
- Schriftlich widersprechen – per Brief oder E-Mail, immer mit Datum und Aktenzeichen
- Auf das Sachverständigengutachten berufen und die jeweiligen BGH-Entscheidungen zitieren (ich helfe Ihnen dabei)
- Frist setzen – z.B. 14 Tage für eine Rückmeldung
- Falls keine Reaktion: Anwalt für Verkehrsrecht einschalten
- Im Streitfall: Klage vor dem zuständigen Amts- oder Landgericht – Gerichte folgen in aller Regel dem Gutachten
BGH-Entscheidungen, die Geschädigte stützen
Der Bundesgerichtshof hat in zahlreichen Urteilen die Rechte von Unfallgeschädigten gestärkt. Diese Urteile sind die Grundlage für meinen Widerspruch gegen Kürzungen:
Relevante BGH-Grundsätze
- Freie Gutachterwahl: Geschädigte können jeden unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen. Die Gutachterkosten trägt die gegnerische Versicherung vollständig (BGH VI ZR 491/15).
- Markengebundener Stundensatz: Geschädigte haben grundsätzlich Anspruch auf Erstattung der Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt, auch wenn sie günstiger reparieren (BGH VI ZR 428/06).
- Regionaler Restwert: Bei Totalschaden muss nur der regional erzielbare Restwert als Abzug akzeptiert werden – nicht überregionale Online-Gebote (BGH VI ZR 132/08).
- Merkantile Wertminderung: Die Wertminderung ist ein eigenständiger Schadensposten, der neben den Reparaturkosten erstattet werden muss (BGH VI ZR 213/08).
Wann ist ein Anwalt sinnvoll?
Bei größeren Kürzungsbeträgen oder wenn die Versicherung auf Ihren Widerspruch nicht reagiert, empfehle ich, einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Das hat einen entscheidenden Vorteil: Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Anwaltskosten. Das Risiko für Sie ist damit minimal.
Ein Anwalt kann die Versicherung formal mahnen, notfalls klagen und die gesamte Korrespondenz übernehmen. In Kombination mit meinem Gutachten haben Sie eine sehr starke Ausgangsposition. Gerichte folgen bei Schadensersatzstreitigkeiten fast ausnahmslos den Feststellungen eines unabhängigen Sachverständigen.
Häufige Fragen – Versicherung kürzt
Ja, und Sie sollten es. Die Versicherung kürzt häufig in der Hoffnung, dass Geschädigte den Aufwand scheuen. Widersprechen Sie schriftlich, berufen Sie sich auf das Gutachten und die BGH-Rechtsprechung. Ich helfe Ihnen dabei, die richtigen Argumente zu formulieren. Bei größeren Differenzen ist ein Anwalt für Verkehrsrecht der nächste Schritt – dessen Kosten trägt bei unverschuldetem Unfall typischerweise die gegnerische Versicherung.
Die reguläre Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt 3 Jahre – gerechnet ab dem 31. Dezember des Jahres, in dem der Schaden entstanden ist und Sie davon Kenntnis hatten. Warten Sie aber nicht bis zur Verjährungsgrenze: Je früher Sie widersprechen und handeln, desto besser ist Ihre Verhandlungsposition und desto frischer sind Gutachten und Beweismittel.
Bei einem unverschuldeten Unfall lohnt es sich fast immer – denn die Anwaltskosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung. Sie gehen kein finanzielles Risiko ein. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kennt die aktuellen BGH-Urteile und kann die Versicherung effektiv unter Druck setzen. In Kombination mit meinem Gutachten als Beweismittel haben Sie eine sehr starke Position.
Das kommt auf die Umstände an. Wenn Sie die Zahlung kommentarlos angenommen haben und die Versicherung davon ausging, dass Sie damit einverstanden sind, kann das als stillschweigende Zustimmung gewertet werden – insbesondere wenn dabei ein Vergleichsangebot im Spiel war. Haben Sie hingegen die Zahlung unter Vorbehalt angenommen oder nicht ausdrücklich auf weitere Forderungen verzichtet, können Sie die Differenz unter Umständen noch nachfordern. Lassen Sie das von einem Anwalt prüfen.
Nein. Eine Kürzung durch die Versicherung ist kein bindender Bescheid – sie ist ein Angebot der Versicherung, das Sie ablehnen können. Das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen hat vor Gericht erhebliches Gewicht. Versicherungen setzen auf die Hoffnung, dass Geschädigte den Weg des geringsten Widerstands nehmen. Tun Sie das nicht: Widersprechen Sie, fordern Sie Ihr Recht ein, und beauftragen Sie bei Bedarf einen Anwalt.
